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   BFH, 22.03.2023 - II B 26/22   

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https://dejure.org/2023,7778
BFH, 22.03.2023 - II B 26/22 (https://dejure.org/2023,7778)
BFH, Entscheidung vom 22.03.2023 - II B 26/22 (https://dejure.org/2023,7778)
BFH, Entscheidung vom 22. März 2023 - II B 26/22 (https://dejure.org/2023,7778)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 14 Abs. 2 Sätze 1, 3 des Bewertungsgesetzes (BewG),... § 14 Abs. 1 Satz 3 BewG, 3 BewG, § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), § 119 Nr. 1 FGO, § 103 FGO, § 4 FGO, § 21g des Gerichtsverfassungsgesetzes, § 90 Abs. 1 Satz 1 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 119 Nr. 3 FGO, § 94 FGO, § 160 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 165 Satz 1 ZPO, § 165 Satz 2 ZPO, § 164 ZPO, § 160 Abs. 2 ZPO, § 96 FGO, § 238 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung, §§ 12 Abs. 3, 13 Abs. 1 Satz 1 BewG, § 13 Abs. 1 BewG, § 14 Abs. 2 Satz 1 BewG, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Besetzung des Gerichts bei Wechsel der ehrenamtlichen Richter nach Vertagung

  • Betriebs-Berater

    Gesetzlicher Richter; Wertberechnung einer Nießbrauchlast

  • rewis.io

    Gesetzlicher Richter; Wertberechnung einer Nießbrauchlast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Besetzung des Gerichts bei Wechsel der ehrenamtlichen Richter nach Vertagung

  • datenbank.nwb.de

    Gesetzlicher Richter; Wertberechnung einer Nießbrauchlast

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vertagte mündliche Verhandlung - und der gesetzliche Richter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Förmlichkeiten im Gerichtsverfahren - und das Verhandlungsprotokoll

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wertberechnung einer Nießbrauchlast

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 23.10.2002 - II R 81/00

    Grunderwerbsteuer bei Erbbaurechten

    Auszug aus BFH, 22.03.2023 - II B 26/22
    Entsprechendes gilt für die Rüge, es liege insofern eine Abweichung von BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 26.01.1999 - VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 922, und vom 23.10.2002 - II R 81/00, BFHE 200, 416, BStBl II 2003, 199) vor, als der BFH dort ebenfalls über Verweisungen auf Verwaltungsvorschriften eine Bewertung nach der tatsächlichen Laufzeit verlange.

    c) Soweit die Klägerin eine Divergenz zu den beiden Urteilen in BFH/NV 1999, 922 und in BFHE 200, 416, BStBl II 2003, 199 auch insofern sieht, als sich der BFH dort über Bezugnahmen auf die damals geltende Verwaltungsanweisung alle Rechenschritte zu eigen gemacht habe, während das FG den Wert der Nießbrauchlast anders berechnet habe, legt sie den Urteilen eine zu weitreichende Aussage bei.

    Der BFH hat sich dort nicht die gesamte Verwaltungsauffassung zu eigen gemacht, sondern für die jeweilige konkrete Problemstellung (in BFH/NV 1999, 922 Berechnung des Barwerts einer Bürgschaftsschuld nach §§ 12 Abs. 3, 13 Abs. 1 Satz 1 BewG, und in BFHE 200, 416, BStBl II 2003, 199 Berechnung des Kapitalwerts einer Erbbauzinsverpflichtung nach § 13 Abs. 1 BewG) auf die Berechnungsbeispiele der damaligen Verwaltungsanweisung hingewiesen, die im Übrigen für den Bewertungsstichtag des Streitfalls auch nicht mehr in Kraft war.

  • BFH, 26.01.1999 - VIII R 32/96

    Nachträgliche AK; Verluste aus eigenkapitalersetzenden Bürgschaften

    Auszug aus BFH, 22.03.2023 - II B 26/22
    Entsprechendes gilt für die Rüge, es liege insofern eine Abweichung von BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 26.01.1999 - VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 922, und vom 23.10.2002 - II R 81/00, BFHE 200, 416, BStBl II 2003, 199) vor, als der BFH dort ebenfalls über Verweisungen auf Verwaltungsvorschriften eine Bewertung nach der tatsächlichen Laufzeit verlange.

    c) Soweit die Klägerin eine Divergenz zu den beiden Urteilen in BFH/NV 1999, 922 und in BFHE 200, 416, BStBl II 2003, 199 auch insofern sieht, als sich der BFH dort über Bezugnahmen auf die damals geltende Verwaltungsanweisung alle Rechenschritte zu eigen gemacht habe, während das FG den Wert der Nießbrauchlast anders berechnet habe, legt sie den Urteilen eine zu weitreichende Aussage bei.

    Der BFH hat sich dort nicht die gesamte Verwaltungsauffassung zu eigen gemacht, sondern für die jeweilige konkrete Problemstellung (in BFH/NV 1999, 922 Berechnung des Barwerts einer Bürgschaftsschuld nach §§ 12 Abs. 3, 13 Abs. 1 Satz 1 BewG, und in BFHE 200, 416, BStBl II 2003, 199 Berechnung des Kapitalwerts einer Erbbauzinsverpflichtung nach § 13 Abs. 1 BewG) auf die Berechnungsbeispiele der damaligen Verwaltungsanweisung hingewiesen, die im Übrigen für den Bewertungsstichtag des Streitfalls auch nicht mehr in Kraft war.

  • BFH, 01.10.1998 - VII R 1/98

    Heranziehung ehrenamtlicher Richter

    Auszug aus BFH, 22.03.2023 - II B 26/22
    Etwas anderes gilt in der Regel bei einer bloßen Unterbrechung der mündlichen Verhandlung, wenn sich ein und dieselbe mündliche Verhandlung über mehrere Verhandlungstage (Sitzungstage) hinzieht (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 01.10.1998 - VII R 1/98, BFH/NV 1999, 933; vom 22.10.2003 - I B 39/03, BFH/NV 2004, 350, und vom 03.12.2010 - V B 57/10, BFH/NV 2011, 615, Rz 5).

    Es hatte nicht etwa die Fortsetzung des ersten Termins bestimmt, sondern die mündliche Verhandlung beendet und später einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 933).

  • BFH, 12.07.1979 - II R 26/78

    Schenkungssteuerpflicht für unentgeltliches Darlehen

    Auszug aus BFH, 22.03.2023 - II B 26/22
    b) Eine Divergenz zu dem BFH-Urteil vom 12.07.1979 - II R 26/78 (BFHE 128, 266, BStBl II 1979, 631) liegt ebenfalls nicht vor.
  • FG Düsseldorf, 23.02.2022 - 4 K 930/19

    Erbschaftsteuerliche Hinzurechnung des Vorerwerbs: Erwerbsmindernde

    Auszug aus BFH, 22.03.2023 - II B 26/22
    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 23.02.2022 - 4 K 930/19 Erb, AO wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 25.05.2012 - III B 233/11

    Einkünfteerzielungsabsicht bei selbständiger Tätigkeit eines Rechtsanwalts -

    Auszug aus BFH, 22.03.2023 - II B 26/22
    In einem solchen Fall muss auch hinsichtlich der Vorfrage ein Zulassungsgrund geltend gemacht werden und vorliegen (vgl. BFH-Beschluss vom 25.05.2012 - III B 233/11, BFH/NV 2012, 1453, Rz 12, der darüber hinaus für die Vorfrage sogar ebenfalls grundsätzliche Bedeutung verlangt).
  • BFH, 21.09.2011 - XI B 24/11

    Inrechnungstellung einer Schadensersatzforderung unter gesondertem Steuerausweis

    Auszug aus BFH, 22.03.2023 - II B 26/22
    Solange dieser Nachweis nicht geführt und eine Protokollberichtigung nach § 94 FGO i.V.m. § 164 ZPO unterblieben ist, muss davon ausgegangen werden, dass der Inhalt des Protokolls sachlich zutrifft (BFH-Beschluss vom 21.09.2011 - XI B 24/11, BFH/NV 2012, 277, Rz 8).
  • BFH, 07.06.2011 - X B 212/10

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Erheblichkeit

    Auszug aus BFH, 22.03.2023 - II B 26/22
    Neben der Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage in dem künftigen Revisionsverfahren fordert der BFH außerdem, dass eine Aussage zu dieser Rechtsfrage erforderlich war, um die vom FG getroffene Entscheidung zu begründen (BFH-Beschluss vom 07.06.2011 - X B 212/10, BFH/NV 2011, 1709, Rz 5; zur "doppelten Entscheidungserheblichkeit" Lange in HHSp, § 115 FGO Rz 123).
  • BFH, 11.10.2016 - III B 21/16

    Hinweispflicht des FG bei Verzicht auf Vernehmung eines geladenen Zeugen -

    Auszug aus BFH, 22.03.2023 - II B 26/22
    Ist ein wesentlicher Vorgang nicht in das Protokoll aufgenommen, ist der negative Beweis erbracht, dass er nicht stattgefunden hat (BFH-Beschluss vom 11.10.2016 - III B 21/16, BFH/NV 2017, 315, Rz 13).
  • BFH, 03.12.2010 - V B 57/10

    Mündliche Verhandlung: Kein Unterbrechung, sondern Neuverhandlung gesetzlicher

    Auszug aus BFH, 22.03.2023 - II B 26/22
    Etwas anderes gilt in der Regel bei einer bloßen Unterbrechung der mündlichen Verhandlung, wenn sich ein und dieselbe mündliche Verhandlung über mehrere Verhandlungstage (Sitzungstage) hinzieht (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 01.10.1998 - VII R 1/98, BFH/NV 1999, 933; vom 22.10.2003 - I B 39/03, BFH/NV 2004, 350, und vom 03.12.2010 - V B 57/10, BFH/NV 2011, 615, Rz 5).
  • BFH, 22.10.2003 - I B 39/03

    Wechsel auf der Richterbank

  • BFH, 11.12.1968 - I R 138/67

    Mündliche Verhandlung - Fortsetzung - Unterbrechung - Bestimmung von

  • BFH, 10.01.2024 - XI B 24/22

    Keine Verletzung der Neutralitätspflicht durch Hinweis auf einen begünstigenden

    Neben der Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage in dem künftigen Revisionsverfahren fordert der BFH außerdem, dass eine Aussage zu dieser Rechtsfrage erforderlich war, um die vom Finanzgericht (FG) getroffene Entscheidung zu begründen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 07.06.2011 - X B 212/10, BFH/NV 2011, 1709, Rz 5; vom 22.03.2023 - II B 26/22, BFH/NV 2023, 729, Rz 24, m.w.N.).

    Die Rechtsfrage darf mithin nicht hinweggedacht werden können, ohne dass der Urteilsausspruch entfiele (vgl. BFH-Beschluss vom 22.03.2023 - II B 26/22, BFH/NV 2023, 729, Rz 24).

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